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   ArbG Essen, 19.10.2021 - 3 Ca 1180/21   

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ArbG Essen, 19.10.2021 - 3 Ca 1180/21 (https://dejure.org/2021,72096)
ArbG Essen, Entscheidung vom 19.10.2021 - 3 Ca 1180/21 (https://dejure.org/2021,72096)
ArbG Essen, Entscheidung vom 19. Oktober 2021 - 3 Ca 1180/21 (https://dejure.org/2021,72096)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17

    Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

    Auszug aus ArbG Essen, 19.10.2021 - 3 Ca 1180/21
    "cc) Die Beklagte beruft sich für die Zulässigkeit dieser einseitigen Maßnahme auf eine (noch) singuläre Entscheidung des BAG, in der das BAG annimmt, eine betriebsvereinbarungsoffene Gesamtzusage könne auch durch einseitiges Handeln des Arbeitgebers beseitigt werden (BAG vom 11.12.2018 - 3 AZR 380/17 - zit. nach juris).

    Es sei nämlich unerheblich, in welcher Form der Arbeitgeber sein System fortentwickelt (so ausdrücklich BAG vom 11.12.2018 - 3 AZR 380/17 - zit. nach juris, Rn. 65 unter Verweis auf BAG vom 23.02.2016 - 3 AZR 960/13 - zit. nach juris, Rn. 31 und - 3 AZR 44/14 - zit. nach juris, Rn. 47).

    Der Arbeitgeber kann sich von seinen Verpflichtungen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nur unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes lösen (vgl. BAG vom 11.12.2018 - 3 AZR 380/17, juris Rdn. 84 m.w.N.).

    Insoweit folgt auch nichts anderes aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2018 - 3 AZR 380/17.

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03

    Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern

    Auszug aus ArbG Essen, 19.10.2021 - 3 Ca 1180/21
    Mit Urteil vom 19.05.2005 - 3 AZR 660/03, stellte das Bundesarbeitsgericht fest, dass er gegen den Beklagten einen den Leistungen für aktive Arbeitnehmer entsprechenden Anspruch auf Gewährung von Beihilfen im Krankheitsfall hat, dies mit der Begründung, es bestehe eine entsprechende betriebliche Übung.

    "Freiwillige Zuschüsse zu verbleibenden Krankheitskosten für Betriebsrentner mit N.-Versorgungsleistungen auf Grundlage des BAG-Urteils vom 19.5.2005 3 AZR 660/03.

    Der Kläger wusste bei Erhalt des Schreibens vom 07.11.2005, dass es der Wunsch des Beklagten war, die Beihilfeleistungen gegenüber den Betriebsrentnern zu kürzen, und dass er dieses mit Schreiben vom 12.01.2001 versucht hatte umzusetzen, jedoch ohne Erfolg, weil das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 19.05.2005 - Az. 3 AZR 660/03 festgestellt hatte, dass der Kläger gegen den Beklagten einen den Leistungen für aktive Arbeitnehmer entsprechenden Anspruch auf Gewährung von Beihilfen im Krankheitsfall hat.

    (2.1)In der zwischen den Parteien ergangenen Entscheidung des BAG vom 19.05.2005 - 3 AZR 660/03 (Rdn. 37f. bei juris) heißt es zutreffend:.

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Auszug aus ArbG Essen, 19.10.2021 - 3 Ca 1180/21
    Es sei nämlich unerheblich, in welcher Form der Arbeitgeber sein System fortentwickelt (so ausdrücklich BAG vom 11.12.2018 - 3 AZR 380/17 - zit. nach juris, Rn. 65 unter Verweis auf BAG vom 23.02.2016 - 3 AZR 960/13 - zit. nach juris, Rn. 31 und - 3 AZR 44/14 - zit. nach juris, Rn. 47).

    Wenn es um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung geht, kann der Arbeitnehmer grundsätzlich erwarten, dass er für die von ihm erbrachten Vorleistungen durch Betriebszugehörigkeit, die er nur einmal erbringen kann, auch die ihm in Aussicht gestellte Gegenleistung erhält, soweit dem nicht Gründe auf Seiten des Arbeitgebers entgegenstehen, die seine schützenswerten Interessen überwiegen lassen (vg. BAG vom 23.02.2016 - 3 AZR 960/13, juris Rdn. 30).

    Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (vgl. BAG vom 23.02.2016 - 3 AZR 960/13, a.a.O. Rdn. 39).

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15

    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus ArbG Essen, 19.10.2021 - 3 Ca 1180/21
    Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit dürfen nicht verletzt werden (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 542/15 - Rn. 38 mwN).
  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14

    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung

    Auszug aus ArbG Essen, 19.10.2021 - 3 Ca 1180/21
    Es sei nämlich unerheblich, in welcher Form der Arbeitgeber sein System fortentwickelt (so ausdrücklich BAG vom 11.12.2018 - 3 AZR 380/17 - zit. nach juris, Rn. 65 unter Verweis auf BAG vom 23.02.2016 - 3 AZR 960/13 - zit. nach juris, Rn. 31 und - 3 AZR 44/14 - zit. nach juris, Rn. 47).
  • BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

    Auszug aus ArbG Essen, 19.10.2021 - 3 Ca 1180/21
    Angesichts dessen konnte der Kläger grundsätzlich davon ausgehen, dass der Beklagte die betriebliche Übung gegenüber den Betriebsrentnern auch nach seinem Ausscheiden bei Eintritt des Versorgungsfalles fortführen würde (vgl. BAG 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4, zu I 1 der Gründe)" (Fettdruck nur hier).
  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 365/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

    Auszug aus ArbG Essen, 19.10.2021 - 3 Ca 1180/21
    Auch für geringfügige Eingriffe bedarf es sachlich nachvollziehbarer, Willkür ausschließender Gründe (vgl. BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 365/16 - Rn. 49 mwN).".
  • BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17

    Urlaub - Vereinbarung von Verfallsfristen - Mitwirkungsobliegenheiten des

    Auszug aus ArbG Essen, 19.10.2021 - 3 Ca 1180/21
    Ob ein bestimmtes willentliches Verhalten eine Willens- oder eine bloße Wissenserklärung darstellt, ist durch Auslegung nach den allgemeinen Regeln der §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont zu ermitteln, wobei insbesondere die bestehende Interessenlage und der mit der Erklärung verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind (vgl. BAG vom 25.06.2019 - 9 AZR 546/17, juris Rdn. 27; LAG Rheinland-Pfalz vom 24.09.2020 - 2 Sa 5/20, juris Rdn. 86).
  • BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 361/16

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse

    Auszug aus ArbG Essen, 19.10.2021 - 3 Ca 1180/21
    Demgegenüber fehlt es an dem Feststellungsinteresse, wenn durch eine Feststellung des jeweils begehrten Inhalts eine sachgemäße oder erschöpfende Streitlösung nicht erzielt würde und die Rechtsunsicherheit weiterhin bestehen bliebe (vgl. BAG vom 20.02.2018 - 1 AZR 361/16, juris Rdn. 9; Hamacher, a.a.O. Rdn. 59 m.w.N.).
  • ArbG Bochum, 04.06.2021 - 5 Ca 98/21

    Entzug von Beihilfeleistungen für ehemalige Mitarbeiter

    Auszug aus ArbG Essen, 19.10.2021 - 3 Ca 1180/21
    Diesbezüglich teilt die erkennende Kammer nicht die Auffassung der 5. Kammer des Arbeitsgerichts Bochum in ihrer vom Kläger benannten Entscheidung vom 04.06.2021 - 5 Ca 98/21 (Bl. 66ff. d.A).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2020 - 2 Sa 5/20

    Abfindungshöhe - Anrechnung einer Vorbeschäftigungszeit - Zusage - Schadensersatz

  • ArbG Essen, 01.10.2021 - 4 Ca 1174/21
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